Lipödem Update 2025: Endlich Kassenleistung – Was Betroffene jetzt wissen müssen


Das Jahr 2025 bringt für viele Frauen in Deutschland eine echte Zäsur: Die Liposuktion beim Lipödem ist nun in allen Stadien – also auch in Stadium I und II – unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit endet eine jahrelange Phase der Unsicherheit, in der viele Patientinnen ihre Behandlung komplett privat bezahlen mussten.

In diesem Beitrag fassen wir für dich die wichtigsten Informationen zusammen:

  • Was ist eigentlich ein Lipödem?
  • Welche Symptome und Stadien gibt es?
  • Wie sieht die Behandlung aus?
  • Unter welchen Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
  • Was solltest du jetzt als Betroffene unbedingt tun?

Unser Ziel: Dir Orientierung geben und dich ermutigen, dich frühzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen.



Was ist das Lipödem?

Das Lipödem ist eine chronische, fortschreitende Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Typisch ist eine schmerzhafte, symmetrische Zunahme des Fettgewebes an Beinen und Armen, die nicht durch Diäten oder Sport verschwindet.

Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Schmerzen bei Druck oder Berührung
  • Schwere- und Spannungsgefühl in den Beinen oder Armen
  • Neigung zu Blutergüssen ohne ersichtlichen Grund
  • Eine Unproportionalität: Oberkörper bleibt schlank, Unterkörper nimmt deutlich zu
  • In fortgeschrittenen Stadien: Knotenbildung, Hautunregelmäßigkeiten und massive Fettansammlungen

Viele Betroffene leiden nicht nur körperlich, sondern auch seelisch stark unter den Veränderungen ihres Körpers. Häufig werden sie mit Vorurteilen wie „Übergewicht“ konfrontiert, obwohl das Lipödem nichts mit falscher Ernährung oder Bewegungsmangel zu tun hat.



Stadien des Lipödems

Ärzte unterscheiden drei Stadien:

  • Stadium I: Haut glatt, aber Fettgewebe verdickt und schmerzhaft. Erste Beschwerden treten auf.
  • Stadium II: Haut wird uneben, es bilden sich Knoten und Dellen. Schmerzen nehmen zu.
  • Stadium III: Massive Fettansammlungen, wulstige Haut, teilweise mit Bewegungseinschränkungen.

Wichtig: Schmerzen können schon in frühen Stadien stark ausgeprägt sein – unabhängig davon, wie das Gewebe aussieht.



Wie wird das Lipödem behandelt?


Konservative Therapie

  • Kompressionstherapie mit Strümpfen oder Bandagen
  • Lymphdrainage zur Entlastung
  • Bewegung und Sport (z. B. Schwimmen, Radfahren, Aquafitness)
  • Ernährungsmanagement zur Vermeidung von zusätzlichem Übergewicht

Diese Maßnahmen können Beschwerden lindern, heilen das Lipödem aber nicht.


Operative Therapie: Liposuktion

Die Liposuktion (Fettabsaugung) ist bisher die einzige Möglichkeit, das krankhafte Fettgewebe dauerhaft zu entfernen. Dabei wird das erkrankte Fett gezielt abgesaugt, um Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.

Wichtig: Die Operation erfolgt fast immer in mehreren Sitzungen und erfordert begleitend weiterhin Kompression und Selbstmanagement. Es handelt sich also nicht um einen „einmaligen Eingriff“, sondern um einen mehrstufigen Prozess.


Der große Durchbruch 2025: Liposuktion ist jetzt Kassenleistung

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem in allen Stadien (I–III) Kassenleistung wird – unter klar definierten Voraussetzungen.

Damit ist erstmals eine Regelversorgung durch die GKV gewährleistet. Das bedeutet:

  • Patientinnen müssen die Operation nicht mehr zwingend privat finanzieren (was bisher Kosten von mehreren tausend Euro pro Eingriff bedeutete).
  • Der Zugang zur wirksamen Therapie wird deutlich erleichtert.
  • Die finanzielle Belastung für Betroffene sinkt erheblich.

Dieser Schritt wurde durch die LIPLEG-Studie möglich, eine große klinische Untersuchung in Deutschland, die die Wirksamkeit und Sicherheit der Liposuktion belegt hat.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Liposuktion wird nicht automatisch bezahlt – es gelten klare medizinische Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehören:

1.     Diagnose durch Spezialisten

  • Nur Fachärzte für Innere Medizin (mit Angiologie), Dermatologie, Phlebologie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin dürfen die Diagnose „Lipödem“ stellen.
  • Diagnose muss nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen (also durch zwei Ärzte bestätigt).

2.     Typische Symptome

  • Symmetrische Fettvermehrung an Armen und/oder Beinen
  • Schmerzen oder Druckempfindlichkeit
  • Kein alleiniges Übergewicht

3.     Stabiles Gewicht seit mindestens sechs Monaten

  • Keine starken Gewichtsschwankungen in der Zeit vor der Indikationsstellung.

4.     BMI-Regelung

  • Liposuktion ist bei BMI 32–35 nur erlaubt, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist (Nachweis über Waist-to-Height-Ratio).
  • Bei BMI > 35 kg/m² ist die Operation nicht zulässig.

5.     Vorherige konservative Therapie

  • Mindestens sechs Monate konservative Behandlung mit Kompression, Bewegung und ggf. Lymphdrainage müssen nachgewiesen sein.

6.     Operierender Arzt

  • Nur Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder Dermatologie dürfen die OP durchführen.
  • Sie müssen nachweisen, dass sie ausreichend Erfahrung mit Liposuktionen haben (mindestens 50 Eingriffe oder 20 unter Supervision).


Abrechnung und Vergütung

  • Im ambulanten Bereich erfolgt die Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Erwartete Vergütung: rund 2000 Euro pro Eingriff.
  • Im stationären Bereich wird über das DRG-System abgerechnet, mit einer vorgesehenen Liegedauer von zwei Tagen.
  • Zugelassen sind nur bestimmte Verfahren: Tumeszenztechnik, Tumuszenz-Lokalanästhesie (TLA) oder Wasserstrahl-assistierte Liposuktion (WAL). Andere Methoden sind nicht abrechnungsfähig.


Was bedeutet das für dich als Patientin?

Die Anerkennung als Kassenleistung ist ein Meilenstein für die Versorgung des Lipödems. Für dich als Betroffene bedeutet das:

  • Du kannst dich auf eine medizinisch notwendige Therapie verlassen, ohne dir Sorgen über enorme Kosten machen zu müssen.
  • Es gibt klare, transparente Kriterien, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
  • Die Behandlung findet nun überwiegend in Kliniken mit Kassenzulassung statt, was die Versorgungsqualität sichern soll.


Was solltest du jetzt tun?

1.     Diagnose sichern

  • Vereinbare einen Termin bei einem erfahrenen Facharzt (siehe oben).
  • Achte darauf, dass die Diagnose nach dem Vier-Augen-Prinzip bestätigt wird.

2.     Konservative Therapie beginnen oder dokumentieren

  • Falls noch nicht geschehen: Starte mit Kompression, Bewegung und ggf. Lymphdrainage.
  • Lass dir alles dokumentieren – Nachweise sind wichtig für die Krankenkasse.

3.     Mit der Krankenkasse sprechen

  • Frag nach, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.
  • Kläre, ob deine Kasse spezielle Zentren oder Ärzte bevorzugt.

4.     Erfahrenen Operateur wählen

  • Suche dir eine Klinik oder einen Facharzt, der nachweislich auf Lipödem spezialisiert ist.
  • Prüfe, ob der Arzt die nötigen Qualifikationen zur Abrechnung über die GKV hat.


Bedeutung für die Zukunft

Der Beschluss des G-BA ist nicht nur ein Fortschritt für die betroffenen Patientinnen, sondern auch ein starkes Signal für eine patientenzentrierte, evidenzbasierte Medizin.

  • Für Betroffene bedeutet er: weniger Schmerzen, bessere Lebensqualität, weniger finanzielle Sorgen.
  • Für die Plastische Chirurgie bedeutet er: mehr Anerkennung als medizinisch notwendiges Fachgebiet, nicht nur „ästhetisch“.
  • Für die Forschung bedeutet er: neue Perspektiven, z. B. zur Frage, wie man noch früher diagnostizieren oder die Krankheit besser verstehen kann.


Fazit: Jetzt aktiv werden!

Das Jahr 2025 markiert eine echte Zeitenwende in der Behandlung des Lipödems. Was viele Frauen sich seit Jahren erhofft haben, ist nun Realität: Die Liposuktion ist eine Kassenleistung.

Doch: Der Weg zur Kostenübernahme erfordert Vorbereitung, Nachweise und eine enge Abstimmung mit der Krankenkasse.


Deshalb unser wichtigster Rat:
Warte nicht ab, sondern werde aktiv. Sichere deine Diagnose, dokumentiere deine konservative Therapie und sprich frühzeitig mit deiner Krankenkasse. So kannst du sicherstellen, dass du die dir zustehende Leistung bekommst – und endlich ein Stück Lebensqualität zurückgewinnst.