
Liposuktion bei Lipödem: Ab 2025 Regelleistung der Krankenkassen – was Patientinnen jetzt wissen müssen
Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am
17. Juli 2025 eine Entscheidung getroffen, die für tausende Lipödem-Patientinnen in Deutschland eine echte Wende bedeutet:
Die
Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem wird künftig in
allen Stadien (I–III) als
Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) anerkannt.
Das bedeutet, dass Betroffene – unter bestimmten Voraussetzungen – die Kosten für diese medizinisch notwendige Operation nicht mehr selbst tragen müssen. Die endgültige Abrechnung über die Krankenkassen soll spätestens ab Januar 2026 möglich sein, wenn die entsprechenden EBM-Ziffern (Abrechnungsziffern) festgelegt sind.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen zur neuen Regelung zusammen, erklären die Hintergründe und geben einen Überblick, was Patientinnen beachten sollten – insbesondere, wenn sie eine Behandlung in einer Privatpraxis oder als Selbstzahlerinnen in Erwägung ziehen.
Was ist ein Lipödem und warum ist die Liposuktion wichtig?
Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es führt zu einer
symmetrischen Vermehrung des Fettgewebes, meist an Beinen und Armen, oft begleitet von
Schmerzen, Druckempfindlichkeit und Neigung zu Blutergüssen.
Viele Betroffene leiden zusätzlich unter Bewegungseinschränkungen, ästhetischer Belastung und psychischen Folgen.
Die
konservative Therapie (Kompression, manuelle Lymphdrainage, Bewegung) kann die Beschwerden lindern, führt aber
nicht zu einer dauerhaften Besserung.
Die
Liposuktion (Fettabsaugung) ist derzeit die einzige Methode, die die krankhafte Fettvermehrung effektiv und dauerhaft reduziert – und damit Schmerzen und Einschränkungen deutlich mindert.
Was hat der G-BA am 17. Juli 2025 beschlossen?
Mit dem aktuellen Beschluss wird die Liposuktion bei Lipödem nun in allen Stadien (I–III) zur
Regelleistung der GKV.
Bislang war die Kostenübernahme nur sehr eingeschränkt und meist nur für
Stadium III möglich.
Die Entscheidung stützt sich auf die Ergebnisse der LIPLEG-Studie, einer groß angelegten Untersuchung mit 450 Patientinnen, die gezeigt hat, dass Liposuktionen:
- Lebensqualität und Mobilität deutlich verbessern,
- Schmerzen und Druckempfindlichkeit nachhaltig reduzieren und
- die Notwendigkeit konservativer Behandlungen (z. B. Lymphdrainagen) verringern können.
Damit erkennt der G-BA die Liposuktion offiziell als medizinisch notwendige Behandlung an – ein entscheidender Schritt für die Versorgung der Betroffenen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sollen sicherstellen, dass die Liposuktion medizinisch notwendig und sinnvoll ist.
Zu den Voraussetzungen gehören:
- Vorherige konservative Therapie
- Mindestens 6 Monate Kompressionstherapie und Bewegung müssen dokumentiert sein.
- Stabiler Gewichtsverlauf
- Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten vor dem Eingriff.
- BMI-Grenzwerte
- Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² muss ein gesundes Taille-zu-Größe-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio) vorliegen.
- Bei einem BMI über 35 kg/m² ist vorerst eine Adipositastherapie erforderlich; die Liposuktion wird dann nicht übernommen.
- Diagnose durch Fachärzte
- Die Diagnose muss nach dem Vier-Augen-Prinzip von Fachärzten gestellt werden (Innere Medizin/Angiologie, Physikalische Medizin oder Dermatologie, ggf. mit Zusatz Phlebologie).
- Durchführung nur durch qualifizierte Fachärzte
- Die Operation darf ausschließlich von Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder Chirurgie durchgeführt werden.
Wann greift die Kostenübernahme?
Die Krankenkassen können die Behandlung übernehmen, sobald die notwendigen
Abrechnungsziffern (EBM) für den ambulanten und stationären Bereich festgelegt sind.
Der G-BA hat angekündigt, dass dies
bis spätestens 1. Januar 2026 erfolgen soll.
Bis dahin können Patientinnen weiterhin:
- als Selbstzahlerinnen die Behandlung in Anspruch nehmen,
- oder sich bereits bei ihrer Krankenkasse informieren, wie eine Kostenübernahme in Zukunft möglich sein wird.
Was bedeutet das für Patientinnen?
Für viele Betroffene ist die Entscheidung eine enorme Entlastung:
- Finanzielle Hürden fallen weg, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen können.
- Die Liposuktion wird als medizinische Behandlung und nicht nur als ästhetischer Eingriff anerkannt.
- Der Zugang zu einer wirksamen Therapie wird deutlich erleichtert.
Allerdings ist zu beachten:
Nicht alle Praxen oder Kliniken haben eine Kassenzulassung.
Patientinnen, die ihre Behandlung über die Krankenkasse abrechnen möchten, müssen sich an entsprechende zugelassene Einrichtungen wenden.
Was bedeutet das für unsere zukünftige Praxis?
Unsere Praxis für plastisch-ästhetische Chirurgie wird in Kürze eröffnen.
Wir werden eine
reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung sein.
Das bedeutet:
- Wir werden keine Kassenpatientinnen behandeln und nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
- Unsere Leistungen werden sich an Privatpatientinnen und Selbstzahlerinnen richten.
- Patientinnen, die eine individuelle, persönliche Betreuung auf höchstem Niveau suchen, werden bei uns eine umfassende Beratung und Versorgung erhalten – auch bei Lipödem-Eingriffen.
Warum kann eine Privatpraxis dennoch interessant sein?
Viele Patientinnen entscheiden sich bewusst für eine Behandlung in einer Privatpraxis, selbst wenn die Krankenkasse künftig die Kosten übernehmen könnte. Gründe sind oft:
- Flexible Terminplanung ohne lange Wartezeiten.
- Individuelle Betreuung und persönliche Beratung.
- Hohe Spezialisierung und Erfahrung des Chirurgen.
- Komfortable Behandlungsumgebung mit privatem Charakter.
Für Selbstzahlerinnen kann es zudem wichtig sein, die Qualität, Spezialisierung und Betreuung in den Vordergrund zu stellen, unabhängig von der Abrechnungsform.
Fazit
Die Entscheidung des G-BA, die Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien als Kassenleistung anzuerkennen, ist ein bedeutender Schritt für die Versorgung von Betroffenen.
Viele Patientinnen werden ab 2026 die Möglichkeit haben, die Behandlung über ihre Krankenkasse abzurechnen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere künftige Praxis wird als
Privatpraxis ohne Kassenzulassung ausschließlich
Privatpatientinnen und Selbstzahlerinnen behandeln.
Wir bieten Betroffenen, die eine
individuelle und spezialisierte Behandlung suchen, eine hochwertige Betreuung – unabhängig davon, ob die Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist oder nicht.
Bei Fragen zu unseren Leistungen, den Kosten oder den neuen Regelungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.